Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Klärung Vertragsverhältnis
- Buchung & Vertragspflichten
- Prüfung Ihrer Daten auf Richtigkeit
- Einreisebestimmungen: Pass-, Visa, Divisen und Gesundheitsbestimmungen
- Zahlung, Gebühren & Reiseunterlagen
- Umbuchung, Rücktritt Ihrerseits oder Annullierung des Veranstalters
- Leistungen, Reisepreise & Haftung
- Salvatorische Klausel
1. Klärung des Vertragsverhältnis
Das Internetportal CRUUSOO-Kreuzfahrten (nachfolgend CRUUSOO genannt) ist ein Produkt der ‚CRUUSOO Cruises GmbH“. Diese tritt ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen auf. Unsere Vermittlung ist auf Kreuzfahrten spezialisiert und kann auch Drittleistungen einzelner Beförderer (z.B. Flüge oder Bahnreisen), sonstige touristische Einzelleistungen (z.B. Versicherungen, Hotelübernachtungen oder Mietwagen) sowie Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. DER, FTI, usw.) aufführen. Bei einer Buchung kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungsträger (Reederei, bzw. des jeweiligen Reiseveranstalters oder Drittanbieter), zu deren AGB’s zustande, nicht mit CRUUSOO. Die nachfolgenden Bedingungen gelten somit nur für unsere Vermittlungsleistung und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen der vermittelten Leistungen. Unsere Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem „Angebotsnehmer“ und CRUUSOO, als „Angebotsvermittler“. Für die Bedingungen der vermittelten Leistungen gelten die Geschäftsbedingungen (AGB’s) des jeweiligen Leistungserbringer. Im Rahmen Ihrer Buchungsanmeldung, bei dem von Ihnen gewählten Veranstalter, müssen Sie diese – auch im Namen aller Reiseteilnehmer – verbindlich bestätigen.
2. Buchung & Vertragspflichten
2.1. Über die „Buchungsanfrage“, welche Sie über die CRUUSOO Webseite tätigen können, erteilen Sie zunächst eine unverbindliche Anfrage an den jeweiligen Leistungsträger. Damit lösen Sie einen „Angebotserstellungsauftrag“ und somit eine Option auf die Reise aus, zu welchem Sie dann die entsprechenden verbindlichen Preise & Leistungen erhalten (Tagesaktuell). Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre automatisch ausgelöste Mail „Buchungsanfrage“, keine Buchungsbestätigung darstellt, sondern lediglich der Prüfung der Verfügbarkeit und der eingegebenen Daten dient.
2.2. Die Annahme des Angebotes muss Ihrerseits dann durch einen Buchungsauftrag erfolgen. Dieser kann durch Absenden des Buchungsformulars auf unser Webseite, sowie auch, per Email, per Telefon, fernmündlich, schriftlich, in Textform oder per Telefax erteilt werden. Durch Ihren Buchungsauftrag – für Ihre Person sowie für mitreisende Personen, für die Sie die Buchung tätigen – verpflichten Sie sich den Zahlungsmodalitäten des Anbieters nachzukommen. Sie übernehmen dadurch die Vertragspflichten für alle Reiseteilnehmer. Ein Reiserücktritt nach Erteilung des Buchungsauftrages, kann für Sie mit Stornogebühren verbunden sein, dies gemäss den AGB des Leistungserbringers.
2.3. Mit Ihrem Buchungsauftrag und der Annahme Ihres Auftrags durch CRUUSOO kommt zwischen Ihnen und CRUUSOO ein Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen, und/oder mit der Reise in Verbindung stehender Dienstleistungen Dritter, zustande. Die Durchführung der Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von CRUUSOO. Diese ist Pflicht des Leistungsträgers und wird durch deren Sicherungsschein abgesichert.
3. Prüfung Ihrer Daten auf Richtigkeit
Nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung sind Sie verpflichtet, diese unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und CRUUSOO oder den Leistungserbringer, auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Dies ist u.a. sehr wichtig in Bezug auf Ihren Reiseantritt und die Einreisebestimmungen aller Länder. Die vom Reiseanbieter ausgestellten Reiseunterlagen versenden wir nach Erhalt und nach Eingang der vollständigen Bezahlung für die Reise, an die in der Buchungsanfrage / dem Buchungsauftrag angegebene Adresse. Je nach Anbieter und Buchungszeitpunkt können die Unterlagen in Papier- oder in Textform (E-Ticket) ausgestellt werden.
4. Einreisebestimmungen: Pass-, Visa-, Divisen- und Gesundheitsbestimmungen
Im Rahmen unserer Informationspflicht, weisen wir Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Sie für die Richtigkeit Ihrer Angaben sowie für das Mitführen und die Gültigkeit Ihrer Reiseunterlagen – und die Ihrer Mitreisenden – eigenverantwortlich sind. Dies gilt für sämtliche gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen. Je Nationalität können diese Bestimmungen unterschiedlich sein. Alle nicht EU Bürger müssen einen gültigen Reisepass mitführen. Wir empfehlen auch EU Bürgern immer einen gültigen Reisepass (mind. 6 Monate gültig und genügend freie Seiten für Visa sowie Ein- und Ausreisestempel) mitzuführen. Denn selbst wenn Sie EU Bürger sind und die Schiffreise innerhalb der EU stattfindet, reicht ggf. die sonst in der EU gebräuchliche Identitätskarte nicht (z.B. spezielle Bestimmungen an Bord, unvorhersehbare Routenänderungen (z.B. Änderung eines Hafens etc). Sofern Sie keine gültigen Reisepapiere mit sich führen, können Kosten (Einreisegebühren) oder Nachteile (kein Landgang möglich, Reiseantritt wird verwehrt etc.), entstehen. Diese gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten. CRUUSOO haftet nicht für Ihr eventuelles Versäumnis. Auch für Ihre Ordnungspflicht im Beschaffen von erforderlichen Visa oder die Beschaffung von anderen Einreisebescheinigungen (wie z.B. ESTA für die Einreise in die USA) sowie für vorgeschriebenen Impfungen und das Mitführen Ihres Impfpasses übernimmt CRUUSOO keine Verantwortung und keinerlei Haftung für jegliche Auslagen und Kosten wie Reiseausfälle, Rücktrittskosten, Strafen oder Bußgelder. Auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu Ihren Lasten. Ebenfalls müssen Zoll- und Devisenvorschriften landesgemäss von jedem Reisenden eingehalten werden. CRUUSOO verpflichtet sich lediglich Sie hiermit auf die Wichtigkeit und das Einhalten dieser Bestimmungen – welches Ihrer Sorgfaltspflicht unterliegt – aufmerksam gemacht zu haben. Diese Hinweispflicht beschränkt sich auf den Hinweis zu Ihrer Verantwortlichkeit für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Auskünfte werden im Rahmen seiner Möglichkeiten, vom Leistungsträger (Reederei) zum jeweiligen Reisegebiet erteilt – Bestimmungen können jedoch jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Jeder Reisende ist selbst verantwortlich für das mitführen und die Gültigkeit seiner benötigten Dokumente, bzw. das Einhalten der „Pass-, Visa-, Divisen- und Gesundheitsbestimmungen“. Deswegen wird ausdrücklich empfohlen, sich selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen: z.B. Webseite des Auswärtigen Amtes, ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Auswärtiges Amt Deutschland
Tropeninstitut
Auswärtiges Amt Österreich
In der Schweiz finden Sie die Angaben unter folgenden Links: EDA oder CH.ch
Für Gesundheitsbestimmungen informieren Sie sich möglichst frühzeitig unter Safetravel oder CDC (englisch).
5. Zahlung, Gebühren & Reiseunterlagen
Eine Zahlung der vermittelten Reise muss immer vor Reiseantritt erfolgen. Erst nach Eingang der vollständigen Zahlung kann die Zustellung der Unterlagen erfolgen.
5.1. In der Regel werden die Zahlungsmodalitäten über den gebuchten Veranstalter/Leistungserbringer geregelt. Somit gelten seine Zahlungskonditionen, welche Sie in den jeweiligen AGB’s finden. Diese werden Ihnen durch den Veranstalter mit der Buchungsbestätigung und der Rechnung beigelegt. Bei Kreditkartenzahlung können Gebühren anfallen. Es empfiehlt sich die Zahlung der Reise per Lastschrift oder Überweisung zu tätigen.
5.2. Gebühren: CRUUSOO erhebt keine eigenen Gebühren für die Vermittlung bzw. Buchung der angebotenen Kreuzfahrten. Lediglich Gebühren, die uns durch Dritte zu Ihren Lasten oder aufgrund eines Umstands berechnet werden, den Sie zu vertreten haben (z.B. wegen Rücklastschrift oder verspäteter Zahlung), belasten wir an Sie weiter. Eine Zahlung per Kreditkarte kann je nach Veranstalter gegen eine Beteiligung an den anfallenden Gebühren ermöglicht werden.
5.3. Sofern eine Zahlung direkt über CRUUSOO abgewickelt wird, ist nach Erhalt der Rechnung, eine Anzahlung in Höhe von mind. 25 % fällig, insofern der jeweilige Anbieter keine höhere Anzahlung fordert, in diesem Fall gelten die Zahlungsmodalitäten des Veranstalters. Die Restzahlung ist bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, sofern der Anbieter keine längere Frist vorschreibt. Im Falle von Lastminute oder anderen kurzfristigen Reisen, bei denen diese Fristen nicht eingehalten werden können, ist der Gesamtbetrag direkt fällig. Über die jeweiligen Modalitäten wird CRUUSOO Sie entsprechend bei Rechnungsstellung informieren.
5.4. Nur bei termingerechter Zahlung wird vom Veranstalter gewährleistet, dass Sie Ihre Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhalten.
5.5. Sofern ein Reiseveranstalter mitteilt, dass er die Anmeldung/Buchung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegen CRUUSOO oder den Reiseveranstalter.
5.6. Erst nach vollständiger Bezahlung werden sämtliche Reiseunterlagen durch den Reiseveranstalter an den Kunden versandt. Dieses kann je nach Veranstalter per E-Mail, an die bei der Buchung angegebene E-Mailadresse, oder per Post erfolgen. Bei kurzfristigen Flugbuchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten trägt der Reisende. Die Kosten für die Hinterlegung bewegen sich in der Regel im Rahmen von zirka 5 bis 25 Euro pro Person.
6. Umbuchung, Rücktritt Ihrerseits oder Annullierung des Veranstalters
Damit Sie im Falle eines Rücktrittes einer Reise möglichst wenige Kosten selber tragen müssen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.1. Für Umbuchungen und Stornierungen gelten immer die Bedingungen Ihres Reisevertrags mit dem jeweiligen Leistungserbringer.
6.2. CRUUSOO erhebt keine eigenen Gebühren im Falle eines Rücktritts oder einer Umbuchung.
6.3. Umbuchung: Sofern Sie nach Buchung der Reise Änderungen (sei es z.B. eine Reisedaten- oder eine Personenänderung) vornehmen möchten, gelten die Umbuchungsbestimmungen des jeweiligen Veranstalters. Oftmals kommt eine Umbuchung einem Rücktritt gleich und wird mit entsprechenden Gebühren des Veranstalters behaftet, der Reiseveranstalter kann ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken bei Flugreisen ist ausgeschlossen.
6.4. Rücktritt: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten – i.d.R. gilt je kürzer der Abstand zum Reisedatum, umso höher die Stornogebühr. Die effektiven Gebühren richten sich immer nach den AGB’s des jeweiligen Veranstalters bzw. Versicherungsanbieters. Das Eingangsdatum der Stornierung ist somit entsprechend ausschlaggebend. Deshalb empfiehlt es sich, Umbuchungen oder Stornierungen direkt über den Veranstalter zu tätigen. Flugtickets: Annullierung von bereits ausgestellten Flugtickets sowie bei Namensänderungen nach Ausstellung der Tickets kommen die Annullierungskosten bis 100% gemäss dem gebuchten Tarif zur Anwendung. Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
6.5. Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.
Annullierung eine Reise durch den Veranstalter
6.6. Der Leistungserbringer hat das Recht einer Annullierung der Reise aufgrund von, bei Vertragsabschluss;
6.6.1. nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, durch welche die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde;
6.6.2. im unwahrscheinlichen Falle des Nichterreichen der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl im Rahmen einer Unterschreitung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei der Reisedurchführung. Erfolgt eine Annullierung aus diesen Gründen, ist der Leistungserbringer dafür zuständig, die einbezahlten Beträge zurückerstatten oder Ihnen eine Ersatzreise anzubieten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Leistung, Reisepreise & Haftung
Alle Leistungen und Angebote der Leistungserbringer gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Buchungszeitpunkt. Die meisten Reedereien arbeiten mit tagesaktuellen Preisen. Dadurch, das Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, können sich die Angebotspreise täglich ändern. Auch können je nach Leistungserbringer Wechselkurs Differenzen entstehen. Zur Kennzeichnung von Rabatten verwenden wir sogenannte Streichpreise. Bei den Streichpreisen handelt es sich um die Katalogpreise des jeweiligen Reiseveranstalters. Rabatte entstehen durch die vom Reiseveranstalter gestellten tagesaktuellen Preise. Ein Update hierfür erfolgt auf unseren Webseiten einmal täglich. Minutengenaue Preise erfragen Sie bitte bei unserem CRUUSOO Service-Team. Bei den dargestellten Kabinenbildern handelt es sich um Beispielbilder.
Haftungsausschluss
7.1. Die Erbringung von Leistungen, aus den jeweiligen Reisebestätigungen, ist nicht Gegenstand des mit CRUUSOO bestehenden Vertragsverhältnisses. Bei den vermittelten Leistungen haftet CRUUSOO nicht für die Angaben und die Leistungserbringung durch den Anbieter. Diese sind Gegenstand und Pflicht des jeweiligen Leistungsträgers. Die vertraglichen Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben des jeweiligen Anbieters/Veranstalters und dessen Angaben in der Reisebestätigung. CRUUSOO gibt keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen, die uns durch die Leistungserbringer zur Verfügung gestellt werden. Wir achten im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit auf alle Ordnungsmässigkeiten, sind jedoch nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungserbringer verpflichtet, weder für die Richtigkeit noch Vollständigkeit. Auch haften wir nicht für Schreib-, Druck- oder Rechenfehler, die mit den Angeboten Dritter zusammenhängen.
7.2. Auch haftet CRUUSOO nicht für Schaden, der auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
7.2.1. wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben, z.B. durch Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise. Dazu zählt auch: verpassen des Schiffes in einem Hafen oder verweis des Schiffes aufgrund von widrigem Verhalten an Bord. Es gilt die jeweilige Bordordnung des Schiffes. Alle Passagiere unterliegen an Bord der Weisungs- und Entscheidungsbefugnis des Kapitäns sowie des Hotelmanagers. Für die Einreise in einen Hafen sowie während des Landganges gelten die Bestimmungen der Behörden vor Ort, welche Ihrerseits erfüllt sein müssen (z.B. gültige Einreisedokumente).
7.2.2. bei eigener Anreise sind Sie für die rechtzeitige Ankunft im Einschiffungshafen verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft besteht kein Anspruch darauf, dass das Schiff auf Sie wartet.
7.2.3. aufgrund unvorhersehbarer, nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
7.2.4. wenn Programm- oder Routenänderungen notwendig werden.
7.2.5. aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen, Streiks oder auf ein Ereignis, welches trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar war.
7.2.6. bei eigenem Unterbrechen oder Abbrechen der Reise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Die Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden vom Leistungserbringer in Ausnahmefällen erstattet (z.B. Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) – es gelten jeweils die AGB des Veranstalters. In dringenden Fällen wird der Leistungsträger soweit als möglich, bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Sofern Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich, im entsprechenden Umfang, auf Unterstützung und Kostenerstattung dieser beziehen. Somit obliegt CRUUSOO keinerlei Haftung für Angebote, welche auf der Webseite reserviert, gekauft, gebucht oder vermittelt wurden; für Risiken, welche im Zusammenhang mit diesen Angeboten stehen; sowie ferner für den Ausfall der Webseite, den Ausfall der Reservationssysteme oder für Fehlfunktionen; für Schäden, die CRUUSOO nicht verschuldet hat.
Haftungsbeschränkung
7.3. CRUUSOO haftet Ihnen gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Und im Falle von Personenschäden und Sachschäden, für die wir als Vermittler gesetzlich haftbar sind.
7.4. Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet CRUUSOO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Hierbei wird die Haftung maximal auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt. Für indirekte Folgeschäden wie insbesondere entgangene Geschäfte, Umsätze, Gewinn, verlorener Goodwill oder nicht realisierte Einsparungen übernimmt CRUUSOO keine Haftung oder Gewährleistung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CRUUSOO.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das nicht die übrigen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist Nordenham. Stand, 01. Januar 2017